Nach der Anmeldung in unserer Fahrschule ist folgendes zubeachten:
Der Grundbetrag für die jeweilige Führerscheinklasse, sowie das Lehrmaterial ist innerhalb einer Woche zu bezahlen.
Nachdem der Antrag bearbeitet ist, schickt Ihnen der TÜV-Nord eine Rechnung über die Prüfgebühren zu.
Sind diese beglichen bekommen wir eine Freigabe zur Prüfung. Die Überweisung an den TÜV-Nord muss daher spätestens 2 Wochen vor der ersten Prüfung erfolgt sein.
Möchte der Fahrschüler mit dem praktischen Fahrunterricht beginnen, so wird die erste Fahrstunde, nach Zahlung eines Abschlages von 600 €, vereinbart. Vor Beginn der Sonderfahrten, wird eine zweite Abschlagszahlung von 600 € fällig.
Vor dem Führerscheinantrag müssen folgende Dinge eingereicht werden:
Ob Tiere auf der Fahrbahn, Glatteis oder eine kaputte Ampel, es gibt viele Situationen im Straßenverkehr, die Du während der Fahrstunden nicht unbedingt kennen lernen wirst. Damit Du dennoch gut auf die Zeit nach der Fahrschule vorbereitet bist, musst du parallel zur praktischen Führerscheinausbildung auch einen theoretischen Unterricht besuchen. Darin wird Dir nach Themen sortiert alles erklärt, was du über das Autofahren sowie über das Fahrzeug wissen musst.
Der Stoff des theoretischen Unterrichts ist in den allgemeinen Teil (Grundunterricht), den alle Bewerber besuchen müssen, und den klassenspezifischen Zusatzstoff, unterteilt.
Für die Prüfbescheinigung und Kosten der Begleitperson erfolgt eine separate Rechnung des Kreis Warendorfs.
Während der Oster,- Sommer, - und Herbstferien wird die Blockausbildung angeboten.
Anmeldeschluss ist aus organisatorischen Gründen zehn Wochen vor Kursbeginn. Durch die Pandemie ist nicht klar, ob der Blockunterricht in den Ferien stattfindet, die Anmeldung ist aber weiterhin möglich.
Maximal 10 Personen können sich zu dieser Ausbildung anmelden.
Es entstehen keine zusätzlichen Kosten.Kein Schüler kommt in eine Prüfung die er nicht schaffen kann!
Es muss ein Führerscheinantrag 8-9 Wochen vor Beginn der Ausbildung beim zuständigen Straßenverkehrsamt eingereicht werden, wir helfen dabei!
Einzureichen sind:
zusätzlich für das begleitene Fahren mit 17:
Bist du 16 Jahren oder älter und machst einen A1 Führerschein, oder hast du aufgrund des Vorbesitzes eine A1 Führerschein, so kannst du nach 2 Jahren eine Aufsteigerprüfung beantragen. A2S
A2S bedeutet: 48 PS gedrosselte Fahrzeuge dürfen maximal die Doppelte Leistung haben.
Keine theoretische Prüfung!
Keine Sonderfahrten!
Es hat eine gründliche Ausbildung zu erfolgen, danach eine verkürzte Prüfung, nur 40 Minuten.
Hast du den A2 Führerschein so kannst du wieder eine Aufsteigerprüfung nach 2 Jahren beantragen. AS
AS bedeutet:
Keine theoretische Prüfung!
Keine Sonderfahrten!
Es hat eine gründliche Ausbildung zu erfolgen, danach eine verkürzte Prüfung, nur 40 Minuten.
Ein Beispiel:
Du hast mit 16 Jahren am 15.06.2015 den Führerschein A1 erhalten.
Nach 2 Jahren beantragst du im April 2017 den A2S Führerschein.
Nach erfolgreichem Bestehen erhälst du am 17.07.2017 den A2 Führerschein.
Nach 2 weiteren Jahren oder später kannst dann AS beantragen.
Nach dem 17.06.2019 kannst du frühestens eine Prüfung AS durchführen, der Führerschein wird dir nicht vor dem 17.07.2019 ausgehändigt werden.
Die 2 Jahresfrist muss eingehalten werden.
* Die Fahrstunden beziehen sich auf jeweils 45 Minuten.
Der Preis für die Lehrmittel beträgt 95,00€
Schreibt uns gerne eine Mail, hier sind wir immer für euch erreichbar!